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3. Kulturelle Bildung

3. Kulturelle Bildung

Bestehende Leitlinie (seit 2018)

Die Förderung der kulturellen Bildung ist eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die sich Landkreis, Städte und Gemeinden, Schulen und Kultureinrichtungen stark machen. Es geht dabei um Allgemeinbildung und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten, um die Förderung von Kreativität und die Chance auf lebenslanges Lernen sowie dem Verfolgen ganzheitlicher Lernansätzen. Die Teilhabe an der Gesellschaft ist Kernaufgabe kultureller Bildung. Es ist von großer Bedeutung, ganzheitliche Schlüssel-kompetenzen zu erwerben, und zwar kreative, soziale und kommunikative Fähigkeiten und diese auch allen zugänglich zu machen. Das Erlangen dieser Kenntnisse soll helfen, mit der heute teils unüberschaubaren Vielzahl an Informationen und Entscheidungsmöglichkeiten sicherer umgehen zu können.

Operative Ziele zu Punkt 3:

Der Landkreis unterstützt die Förderung der kulturellen Bildung unter anderem an außerschulischen Lernorten und baut Hemmschwellen beim Zugang zu kulturellen Themen ab. Er schafft neue außerschulische Lernorte im Zusammenwirken mit Dritten, vor allem mit den Schulen. Kulturelle Bildung ist ein wichtiger Baustein in der Integration von Geflüchteten und Zugewanderten. Gerade hier ist eine Beratung und Unterstützung bei den Möglichkeiten der Umsetzung durch den Landkreis sinnvoll. Der Landkreis erstellt eine Übersicht über außerschulische Lernorte im Landkreis und entwickelt Kommunikations- und Vernetzungskonzepte. Er kooperiert mit Dritten (Schulen, Institutionen, Uni etc.).

Kommentare

Gespeichert von S. Nau am Di., 27.02.2024 - 19:19

In der kulturellen Bildung liegt die Zukunft. Hier sollten moderne Zugänge gesucht werden und die Schulen mit eingebunden werden.

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